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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nachhaltigkeitstransformation 

 

1 Vertragsgegenstand

a) Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Anbieters im Bereich der Nachhaltigkeitstransformation und der Zukunftssicherung gegen Entgelt.

b) Inhalt und Umfang der Leistungen des Anbieters bestimmen sich nach den jeweiligen zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen 

2 Beratung zu Nachhaltigkeitstranstransformations-Maßnahmen

a) Soweit als Leistung zwischen den Parteien vereinbart, wird der Anbieter den Kunden im Rahmen der Nachhaltigkeitstransformation nach eigenem Ermessen zu dessen genereller Nachhaltigkeitsstrategie und/oder zu konkreten Nachhaltigkeitstransformations-Maßnahmen beraten und Empfehlungen für die aus Sicht des Anbieters möglichen / geeigneten Vorgehensweisen geben.

b)Die Beratung kann z. B. die Konzeptionierung eines Ethik-Kodexes, das Entwickeln eines Unternehmensleitbildes, das Auswählen von Herstellern und Materiallieferanten, das Entwickeln und Umsetzen von Digitalisierungsmaßnahmen, das Konzeptionieren von Stake-Hodler-Management-Plänen, Marketingmaßnahmen, Vertriebsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsmaßnahmen, sowie das Auditieren und Erstellen von Maßnahmenplänen nach verschiedenen Zertifikatsstandards umfassen.

c) Ziel der Nachhaltigkeitstransformations-Maßnahmen ist es, die soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit des Unternehmens zu steigern. 

 

3 Umsetzung der Maßnahmen, weitere Leistungen

    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Umsetzung der vom Anbieter vorgeschlagenen Maßnahmen selbst verantwortlich. Soweit der Kunde den Anbieter mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen oder mit verwandten Dienstleistungen beauftragt, erfolgt dies ebenfalls auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu den Leistungen des Anbieters können z. B. Leistungen im Bereich des Digital Marketings, der Recherche, der Analyse, der Strategieentwicklung, der zur Verfügung Stellung von Software als Serviceleistung, das zur Verfügung stellen von Lehrinhalten jedweder Form, die Erstellung und Schaltung von Werbung sowie Grafikleistungen gehören, dies teils auf Basis von Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden (z.B. dessen Kundenlisten) und/oder auf Basis von Daten, die durch Kunden-Accounts gewonnen wurden, sowie durch selbst vom Anbieter produzierte Videos und Bilder. 

     

    4 Leistungserbringung

    a) Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen.

    b) Der Anbieter ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags, die auf den vom Subunternehmer auszuführenden Teil Anwendung finde, Bestandteil des Vertrags werden, den der Anbieter mit dem jeweiligen Subunternehmer abschließt. Dies gilt insbesondere für die Geheimhaltung von vertraulichen Informationen. 

     

    5 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

    a) Soweit die Parteien als Vergütung für die Leistungen des Anbieters eine monatliche Pauschale vereinbart haben, wird der Kunde – wenn nicht anders vereinbart – die Pauschale jeweils im Voraus zum Ersten des Monats zahlen.

    b) Soweit die Parteien keine Pauschale vereinbart haben oder der Anbieter auf Wunsch des Kunden zusätzliche, nicht in der Pauschale enthaltene Leistungen erbringt, werden diese, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand abgerechnet. Hierbei gilt für die Leistungen des Anbieters ein Stundensatz von 100 € als vereinbart, wobei die Zeiteinheiten von angefangenen zehn Minuten abgerechnet wird. Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

    c) Notwendige Materialkosten (Software-Lizenzen etc.) und angemessene Reisekosten werden – wenn nicht anders vereinbart – dem Anbieter vom Kunden nach Vorlage der Belege und Rechnungen gesondert erstattet.

    d) Sämtliche vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zt. 19%. 

     

    6 Sonstige Pflichten des Kunden

    a) Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren.

    b) Der Kunde wird den Anbieter bestmöglich unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, vom Anbieter vorgeschlagene Inhalte auf Ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde vom Anbieter vorgeschlagenen Inhalten nicht innerhalb von drei Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben. Als vom Kunden geprüft und freigegeben gelten gleichermaßen alle vom Kunden gelieferten Inhalte etc.

    c) Soweit der Anbieter für die Erbringung seiner Leistungen Zugang zu einem Benutzerkonto des Kunden benötigt, wird der Kunde dem Anbieter die Zugangsdaten zur Verfügung stellen. 

     

    7 Freistellung

    a) Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren werden soll.

    b) Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter, etwa auf Grund von Inhalten (z. B. verwendete Texte, Fotos, Grafiken und Videos), von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten. 

     

    8 Gewährleistung

    a) Der Anbieter wird – wenn nicht anders vereinbart – lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis, der den Anspruch begründenden Umstände verjähren. 

     

    9 Haftung

    a) Der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Anbieters wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehende Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht.

    b) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt.

    c) Als Dienstleister haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. 

     

    10 Laufzeit, Kündigung

    a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform kündigt.

    b) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Anbieter Insbesondere dann vor, wenn 

    • Der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt 
    • Der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist, 
    • Der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wir oder 
    • Der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflicht aus diesem Vertrag verletzt 

     

    11 Sonstiges

    a) Dem Anbieter und Tochtergesellschaften des Anbieters ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Kunden verwenden.

    b) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.

    c) Die Parteien haben alle Informationen und Unterlagen, die eine Partei der anderen Partei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält und die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung unter diesem Vertrag zu nutzen. 

     

    12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    a) Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen. 

     

    13 Schlussbestimmungen

    a) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

    b) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

    c) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.